Bauleitplanung
Die Gemeinde Bösdorf ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich. Dafür werden der Flächennutzungsplan und bei Bedarf Bebauungspläne aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Grünflächen) der Grundstücke dar. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber den Bürger:innen entfaltet er keine direkte Rechtswirkung, er bildet jedoch die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Ein Bebauungsplan, der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen wird, setzt innerhalb seines Geltungsbereichs rechtsverbindlich fest, wie dieser Bereich bebaut werden darf. Er trifft zum Beispiel Aussagen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Ebenfalls können Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt werden und Regelungen zur Gestaltung getroffen werden.