Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Gemeinde Plön, als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.boesdorf-holstein.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise bis vollständig mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Eine Seite in leichter Sprache ist derzeit nicht vorhanden.
- Ein Gebärdenvideo ist derzeit nicht vorhanden.
- PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
- Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder in den Galerien sind mit den korrekten Alternativtexten versehen. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.03.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer mit WAVE durchgeführten Selbstbewertung vom 25.09.2024.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.09.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadtverwaltung Plön
Schloßberg 3–4
24306 Plön
Dirk Mielke
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 71 21
24171 Kiel
Telefon: +49 431 / 9 88 - 16 20
Fax: 04 31 / 98 86 10 16 20
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de
Quelle: https://www.e-recht24.de