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Wappen der Gemeinde Bösdorf

Schiedsfrau/Schiedsmann gesucht

Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen ist.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört das Schlichten von Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Strafsachen, wie z. B. Beleidigung und Sachbeschädigung. Der Gang zur Schiedsperson ist oft der beste Weg, um eine Auseinandersetzung schnell, unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Das Ziel ist es, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen gütlich zu einigen, um Gerichtsprozesse zu vermeiden.
Für den Schiedsamtsbezirk Bösdorf wird eine Schiedsperson gesucht, da die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers abläuft.

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